Unternehmen, welche gefährliche Güter verpacken, versenden oder zum Versand vorbereiten, müssen Ihre Mitarbeiter in regelmässigen Zeitabständen entsprechend ihrer Aufgaben unterweisen.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme ihrer Pflichten nach ADR 1.3.2 unterwiesen sein:
• Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein>
• Aufgabenbezogene Unterweisung
• Sicherheitsunterweisung
Ich biete Ihnen dazu Schulungen an, die ich sowohl auf den Aufgabenbereich ihrer Mitarbeiter als auch auf die gefährlichen Güter in Ihrem Unternehmen anpassen.