Grundausbildung
Der Gefahrgutbeauftragte muss eine entsprechende Ausbildung mit bestandener Prüfung ausweisen. Erforderlich ist eine spezialisierte Ausbildung von 3 bis 4 Tagen zum Gefahrgutbeauftragten im Umgang mit einer oder mehreren Gefahrgutklassen und einem oder mehreren Verkehrsträgern. Die Ausbildungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Prüfung. Bei bestandener Prüfung wird ein Schulungsnachweis ausgehändigt, der fünf Jahre gültig ist.
Refresher
Verlängern Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte ist 5 Jahre gültig. Dieser wird um 5 Jahre verlängert, wenn Sie im letzten Jahr vor Ablauf die Prüfung erneut bestehen.