Gefahrgut Beratung / Unterweisung für Mitarbeiter
Mitarbeiter deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in die Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungs-bereich stellt unterwiesen sein.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme ihrer Pflichten nach ADR 1.3.2 unterwiesen sein:
• Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein
• Aufgabenbezogene Unterweisung
• Sicherheitsunterweisung
Ich berate Sie in ihrem Unternehmen vor Ort und unterweise ihre Mitarbeiter speziell auf die Bedürfnisse in ihrem Unternehmen.